Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann ich Therapien leider nur mit privaten Krankenkassen, den Beihilfestellen des Bundes und der Länder sowie mit Selbstzahler:innen abrechnen.
Privat Versicherte nehmen bitte vor dem Erstgespräch Kontakt zu ihrer Versicherung auf, um die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen. Die Kostenübernahme muss von Ihnen selbst geregelt werden.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten für die Behandlung. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Als Selbstzahler:in richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).